Verbot von offenem Feuer im Gemeindegebiet Laufach
Das Verbot wurde am 17.08 aufgehoben.
Gemäß gemeindlicher Allgemeinverfügung vom 06.08.2020 ist offenes Feuer im GemeindegebIet ab sofort bis auf weiteres verboten. Dazu zählen auch (Lager-)Feuer an befestigten Feuerstellen auf Grillplätzen und Privatgrundstücken. Grillen mit Gas oder Holzkohle in dazu geeigneten Grills bleibt erlaubt.
Hintergrund ist die anhaltende Trockenheit und die damit verbundene HOHE Waldbrandgefahr (Stufe 4 von 5 ist am Untermain erreicht). Wir bitten die Bevölkerung um Beachtung und danken für ihr Verständnis.