Rauchwarnmelder werden in Bayern ab dem 01.01.2013 Pflicht
Rauchwarnmelder sind in Bayern seit dem 01.01.2013 Pflicht. In Art. 46 der Bayer. Bauordnung wurde folgender Abs. 4 angefügt:
In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.
Die Eigentümer vorhandener Wohnungen sind verpflichtet, jede Wohnung bis zum 31. Dezember 2017 entsprechend auszustatten. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst.
Damit ist Bayern das elfte Bundesland, das eine entsprechende gesetzliche Regelung einführt.
Bei Bränden sterben in Deutschland täglich zwei Menschen und rund 60.000 Menschen werden pro Jahr verletzt, die meisten davon durch Rauchgasvergiftung.