• 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
  • 6
  • 7
  • 8
  • 9
  • 10

Rauchwarnmelder werden in Bayern ab dem 01.01.2013 Pflicht

Rauchwarnmelder sind in Bayern seit dem 01.01.2013 Pflicht. In Art. 46 der Bayer. Bauordnung wurde folgender Abs. 4 angefügt: 

In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. 

Die Eigentümer vorhandener Wohnungen sind verpflichtet, jede Wohnung bis zum 31. Dezember 2017 entsprechend auszustatten. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst.

Damit ist Bayern das elfte Bundesland, das eine entsprechende gesetzliche Regelung einführt.

Bei Bränden sterben in Deutschland täglich zwei Menschen und rund 60.000 Menschen werden pro Jahr verletzt, die meisten davon durch Rauchgasvergiftung. 

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.